Rechtsprechung
VG Augsburg, 05.03.2013 - Au 3 K 12.1505 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,8246) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Mündliche Ergänzungsprüfung; Niederschrift
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 31.03.1994 - 6 B 65.93
Prüfungsrecht - Prüfungsgeschehen - Beweis - Protokollierung - Berufsfreiheit - …
Auszug aus VG Augsburg, 05.03.2013 - Au 3 K 12.1505
Zum Nachweis solcher tatsächlicher Vorgänge und zum äußeren Ablauf der Prüfung stehen dem Prüfling die prozessualen Beweismittel der Zeugen- oder Parteieinvernahme zur Verfügung (vgl. BVerwG, B.v. 31.3.1994 - DVBl. 1994, 641; BayVGH, B.v. 29.1.2013 - 22 ZB 12.2181 - juris). - VGH Bayern, 29.01.2013 - 22 ZB 12.2181
Fortbildungsprüfung zum anerkannten Berufsabschluss Geprüfter …
Auszug aus VG Augsburg, 05.03.2013 - Au 3 K 12.1505
Zum Nachweis solcher tatsächlicher Vorgänge und zum äußeren Ablauf der Prüfung stehen dem Prüfling die prozessualen Beweismittel der Zeugen- oder Parteieinvernahme zur Verfügung (vgl. BVerwG, B.v. 31.3.1994 - DVBl. 1994, 641; BayVGH, B.v. 29.1.2013 - 22 ZB 12.2181 - juris). - BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
Auszug aus VG Augsburg, 05.03.2013 - Au 3 K 12.1505
Den Prüfern steht bei prüfungsspezifischen Entscheidungen ein Bewertungsspielraum zu, der gerichtlich nur begrenzt überprüfbar ist (grundlegend BVerfG, U.v. 17.4.1991 - BVerfGE 84, 34; U.v. 17.4.1991 - BVerfGE 84, 59).
- BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92
Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz - …
Auszug aus VG Augsburg, 05.03.2013 - Au 3 K 12.1505
Jedoch haben die Gerichte zu prüfen, ob die Prüfer anzuwendendes Recht, einschließlich der Verfahrensvorschriften, verkannten, gegen allgemein gültige Bewertungsgrundsätze verstoßen haben, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgingen oder den Antwortspielraum des Prüflings missachteten, da eine richtige oder zumindest vertretbare und mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete fachliche Ansicht des Prüflings nicht als falsch bewertet werden darf, nur weil der Prüfer anderer Auffassung ist (vgl. BVerwG, U.v. 9.12.1992 - BVerwGE 91, 262). - BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84
Mulitple-Choice-Verfahren
Auszug aus VG Augsburg, 05.03.2013 - Au 3 K 12.1505
Den Prüfern steht bei prüfungsspezifischen Entscheidungen ein Bewertungsspielraum zu, der gerichtlich nur begrenzt überprüfbar ist (grundlegend BVerfG, U.v. 17.4.1991 - BVerfGE 84, 34; U.v. 17.4.1991 - BVerfGE 84, 59). - BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 11.94
Sozialhilfe - Deutsche im Ausland - Gewöhnlicher Aufenthalt - Untätigkeitsklage - …
Auszug aus VG Augsburg, 05.03.2013 - Au 3 K 12.1505
Angesichts des allgemeinen Erfahrungssatzes, dass sich ein Prüfer nach zwei Monaten schon nicht mehr an den genauen Ablauf der Prüfung erinnern kann, ist damit in der Regel eine Neubewertung einer abgelegten mündlichen Prüfung nicht möglich (BVerwG, U.v. 6.9.1995 - BVerwGE 99, 158). - BVerwG, 11.04.1996 - 6 B 13.96
Prüfungsrecht: Kein Anspruch auf Neubewertung einer fehlerhaften mündlichen …
Auszug aus VG Augsburg, 05.03.2013 - Au 3 K 12.1505
Denn es käme bei einer Neubewertung nicht nur auf den Verlauf der Prüfung in groben Zügen an, sondern auch darauf, wie schnell der Prüfling das Wesentliche des Prüfungsstoffs erfasst hat, wie sicher er in seinen Darlegungen war und ob seine Antworten nur zögerlich oder auf Grund von Hilfen der Prüfer erfolgten (vgl. BVerwG, B.v. 11.4.1996 - NVwZ 1997, 502). - BVerfG, 14.02.1996 - 1 BvR 961/94
Anforderungen aus Art. 19 Abs. 4 S. 1 in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 GG an die …
Auszug aus VG Augsburg, 05.03.2013 - Au 3 K 12.1505
Die Führung eines Wortprotokolls ist aber verfassungsrechtlich nicht geboten (vgl. BVerfG, B.v. 14.2.1996 - BayVBl. 1996, 335). - VGH Baden-Württemberg, 11.04.1989 - 9 S 2047/88
Prüfungsrecht: Einzelnote in Abschlußzeugnis; degressives Punktsystem
Auszug aus VG Augsburg, 05.03.2013 - Au 3 K 12.1505
Der Punkterahmen für die Note 5 = mangelhaft reicht von 49 bis 30 Punkten (vgl. zur Zulässigkeit eines derartigen degressiven Punkte- und Notensystems, bei dem die Abstände nach oben stetig geringer werden: VGH BW, U.v. 11.4.1989 - DVBl. 1989, 1262).
- VG Augsburg, 23.09.2014 - Au 3 K 14.360
Prüfungsrecht; IHK-Weiterbildung "Geprüfter Technischer Betriebswirt"; …
Der Punkterahmen für die Note 5 = mangelhaft reicht von 49 bis 30 Punkten (vgl. zur Zulässigkeit eines derartigen degressiven Punkte- und Notensystems, bei dem die Abstände nach oben stetig geringer werden: VGH BW, U.v. 11.4.1989 - DVBl. 1989, 1262; siehe zum Ganzen bereits VG Augsburg, U.v. 5.3.2013 - Au 3 K 12.1505 - juris Rn. 25).